Allgemeine Geschäftsbedingungen
Neuhaus Digital GmbH
1. Geltungsbereich der AGB
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Neuhaus Digital GmbH, vertreten durch Mateo Neuhaus, Schöllerstraße 1, 40625 Düsseldorf (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem als „Auftraggeber“ bezeichneten Erwerber der Dienstleistungen des Auftragnehmers gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“).
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, auch nicht, wenn der Auftragnehmer seine Leistung widerspruchslos erbringt, es sei denn, der Auftraggeber stimmt der Geltung der abweichenden Bedingungen ausdrücklich und schriftlich zu.
Das Angebot des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich an Auftraggeber, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind (auch bezeichnet als „Geschäftskunden“ oder „B2B“). Mit der Bestellung oder Beauftragung erklärt der Auftraggeber verbindlich, dass er Unternehmer ist.
2. Vertragssprache
Die Vertragssprache ist Deutsch. Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber können ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen werden.
3. Vertragsgegenstand und Art der Leistung
Der Auftragnehmer erbringt die im jeweiligen Angebot beschriebenen Leistungen als Dienstleistung im Sinne des § 611 BGB. Geschuldet ist die sorgfältige und fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeiten nach dem jeweils aktuellen Stand der Fachpraxis im Bereich Performance-Marketing.
Nicht geschuldet ist ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere nicht eine bestimmte Anzahl an Leads, Terminen, Anmeldungen, Umsätzen oder ein bestimmter Return on Investment. Im Rahmen von Angeboten, Präsentationen oder Gesprächen genannte Beispielwerte, Erfahrungswerte anderer Kunden oder Prognosen stellen keine Zusicherung eines bestimmten Ergebnisses dar.
Etwaige vertraglich vereinbarte Garantien (z. B. Zufriedenheitsgarantien) ergeben sich ausschließlich aus den ausdrücklichen Regelungen im jeweiligen Angebot.
Der Auftragnehmer bestimmt Ort und Zeit der Leistungserbringung eigenverantwortlich und unterliegt insoweit keinen Weisungen des Auftraggebers.
4. Zahlungsbedingungen
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Erbringung der vereinbarten Leistungen oder zu den im Vertrag festgelegten Zeitpunkten eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Im Falle eines Zahlungsverzugs verpflichtet sich der Auftraggeber, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen. Die Zinsen werden ab dem ersten Tag des Zahlungsverzugs berechnet.
Muss die Forderung durch ein Inkassounternehmen oder einen Anwalt beigetrieben werden, trägt der Auftraggeber die damit verbundenen erforderlichen Kosten.
5. Preisanpassung
Bei Vertragsverhältnissen mit automatischer Verlängerung ist im jeweiligen Angebot festgelegt, ob und in welcher Höhe sich das Honorar und/oder das bereitzustellende Werbebudget zum Verlängerungszeitpunkt erhöhen. Eine solche Erhöhung stellt keine einseitige Preisanpassung dar, sondern das im Angebot von vornherein vereinbarte Ende eines zeitlich auf die Erstlaufzeit befristeten Einführungspreises; ab dem Verlängerungszeitpunkt gilt der im Angebot ausgewiesene reguläre Preis für den jeweiligen Leistungsumfang.
Eine über die im Angebot festgelegte Anpassung hinausgehende einseitige Preiserhöhung während der laufenden Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen, sofern nicht gesondert in Textform vereinbart.
6. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, kann er ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und der Gegenanspruch unbestritten oder entscheidungsreif ist.
7. Urheber- und Nutzungsrechte
Die vom Auftragnehmer im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit erstellten Ergebnisse, einschließlich aller urheberrechtlich geschützten Inhalte (z. B. Fotografien, Videos, Grafiken, Konzepte, Texte), sind marken- und urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, die erstellten Inhalte ausschließlich zu den vertraglich vereinbarten Zwecken zu verwenden. Eine Weiterveräußerung, Vervielfältigung, Bearbeitung oder öffentliche Verbreitung der Inhalte ohne Zustimmung der Neuhaus Digital GmbH ist untersagt.
Die Einräumung aller übrigen Nutzungsrechte erfolgt ausschließlich unter der Voraussetzung der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Rechte an den vom Auftragnehmer erstellten Inhalten beim Auftragnehmer.
8. Haftung
8.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie im Rahmen einer etwaig übernommenen Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) — also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
8.3 Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
8.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
8.5 Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen; dies gilt nicht in den Fällen von Ziffer 8.1.
9. Haftung für Werbemaßnahmen auf Kundenvorgabe
Soweit der Auftragnehmer Werbemaßnahmen (z. B. Anzeigeninhalte, Zielgruppendefinitionen, Werbeaussagen) auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte, Angaben und Vorgaben umsetzt, erfolgt dies ausschließlich auf dieser Grundlage.
Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte, Angaben und Vorgaben rechtlich zulässig sind, insbesondere wettbewerbs-, marken- und datenschutzrechtlichen Vorgaben entsprechen, und dass alle hierfür erforderlichen Einwilligungen und Rechte vorliegen.
Der Auftragnehmer übernimmt keine rechtliche Prüfung dieser Inhalte, Angaben und Vorgaben und haftet nicht für Rechtsverstöße, behördliche Maßnahmen, Abmahnungen, Bußgelder oder sonstige Nachteile, die hieraus resultieren, soweit sie auf den vom Auftraggeber bereitgestellten oder freigegebenen Inhalten, Angaben oder Vorgaben beruhen.
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie von Kosten, Schäden und Aufwendungen frei, die im Zusammenhang hiermit geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Auftragnehmers beruhen.
10. Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers oder seiner Kunden, die im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit erhoben, verarbeitet oder gespeichert werden, gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO, zu behandeln.
Der Auftragnehmer kann im Rahmen der Dienstleistung auf Datenbanken, Systeme oder CRM-Zugänge des Auftraggebers zugreifen, soweit dies für die Erfüllung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist. Alle erhaltenen Daten dürfen ausschließlich zur Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen genutzt werden.
Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten des Auftraggebers oder seiner Kunden nur an Dritte weitergeben, wenn dies zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist oder eine ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers vorliegt. Die Daten werden nur solange gespeichert, wie es für die Erfüllung der Vertragszwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen dies erfordern.
Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen und kann die Berichtigung oder Löschung seiner Daten beantragen, soweit dem keine vertraglichen oder gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Auftraggeber hat außerdem das Recht, seine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen, wobei dieser Widerruf die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht beeinträchtigt.
Sofern es im Rahmen der Zusammenarbeit zu einer Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten im Sinne des Art. 28 DSGVO kommt, schließen die Parteien auf Anfrage einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab.
11. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, eine gesetzliche oder gerichtliche Verpflichtung zur Weitergabe besteht. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.
12. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
12.1 Der Auftraggeber wirkt an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aktiv mit. Dazu gehören insbesondere:
- die rechtzeitige Bereitstellung erforderlicher Informationen, Materialien, Zugänge (z. B. zu Werbekonten, CRM-Systemen, Unternehmensdaten) und Freigaben,
- die zeitnahe Beantwortung von Rückfragen des Auftragnehmers,
- die Durchführung der vertraglich vom Auftraggeber zu erbringenden Leistungen, insbesondere der Beratungs- und Verkaufsgespräche mit vom Auftragnehmer generierten Interessenten.
12.2 Kommt der Auftraggeber diesen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verschieben sich hierdurch bedingte Leistungs- und Lieferfristen des Auftragnehmers entsprechend. Dem Auftraggeber entstehen hieraus keine Ansprüche gegen den Auftragnehmer, insbesondere keine Minderungs-, Schadensersatz- oder Kündigungsrechte. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt.
13. Genehmigung von Zwischenschritten, Ergebnissen und Korrekturen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle von dem Auftragnehmer vorgelegten Zwischenergebnisse, Entwürfe oder finalen Ergebnisse innerhalb von 10 Werktagen zu prüfen und dem Auftragnehmer schriftlich freizugeben oder Änderungswünsche mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine Rückmeldung durch den Auftraggeber, gilt das übermittelte Ergebnis als genehmigt.
Innerhalb des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs hat der Auftraggeber Anspruch auf bis zu zwei Korrekturschleifen je Zwischenergebnis.
Änderungswünsche, die über den ursprünglich beauftragten Leistungsumfang hinausgehen oder nach erfolgter Freigabe eines Ergebnisses geäußert werden, gelten als Zusatzleistung und werden gesondert nach Aufwand vergütet, sofern nicht anders vereinbart.
Nach erstmaliger Freigabe der initialen Inhalte (z. B. Skripte, Texte, Grafiken, Landingpages) im Rahmen der Onboarding-Phase ist der Auftragnehmer berechtigt, im weiteren Verlauf der Zusammenarbeit inhaltlich vergleichbare Folgeinhalte in eigener Verantwortung zu erstellen und zu veröffentlichen, ohne dass es einer erneuten Einzelfreigabe durch den Auftraggeber bedarf, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
14. Technische Infrastruktur
Im Rahmen der Zusammenarbeit eingerichtete technische Systeme (insbesondere CRM-Systeme, Automatisierungen, Landingpages) werden in einem für den vertraglich vereinbarten Zweck funktionsfähigen Umfang bereitgestellt und eingerichtet. Individuelle Sonderanpassungen, Erweiterungen oder darüber hinausgehende Wünsche des Auftraggebers sind optionale Zusatzleistungen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, sämtliche vom Auftraggeber gewünschten Änderungen an diesen Systemen umzusetzen.
15. Drittsysteme
Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle, Fehlfunktionen, Leistungsstörungen oder Sperrungen von Systemen und Konten Dritter (z. B. Werbeplattformen wie Meta oder LinkedIn, CRM-Anbietern, Automatisierungs- oder Zahlungsdienstleistern), einschließlich der Sperrung, Deaktivierung oder Einschränkung von Werbekonten durch den jeweiligen Plattformbetreiber, auf deren Entscheidung und Funktionsfähigkeit er keinen Einfluss hat. Wird dem Auftragnehmer eine solche Störung oder Sperrung bekannt oder vom Auftraggeber gemeldet, wird sich der Auftragnehmer im Rahmen des wirtschaftlich und technisch Zumutbaren um eine zeitnahe Behebung, Umgehungslösung oder Wiederherstellung bemühen.
16. Referenznutzung
Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer die Zusammenarbeit und die erzielten Projektergebnisse (inkl. KPIs, Umsatz- und Lead-Zahlen) unter Nennung des Namens und Nutzung des Logos für Marketingzwecke und öffentliche Fallstudien verwenden darf.
Diese Einwilligung schließt das Recht ein, die umgesetzten Maßnahmen – wie Landingpages und Methoden innerhalb der genutzten Systeme (z. B. Werbekonto) – zu präsentieren, um die Expertise des Auftragnehmers zu veranschaulichen. Die Funktion hierbei ist ausschließlich eine Vermarktung des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer sichert zu, bei jeder Veröffentlichung die datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO) zu wahren und keine personenbezogenen Daten von Endkunden des Auftraggebers offenzulegen.
17. Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit sowie für einen Zeitraum von einem Jahr nach deren Beendigung weder unmittelbar noch mittelbar Mitarbeitende des Auftragnehmers oder von diesem eingesetzte Erfüllungsgehilfen abzuwerben, einzustellen oder in sonstiger Weise vertraglich oder faktisch zu beschäftigen.
Als Abwerbung gilt insbesondere jede gezielte Einflussnahme, die darauf abzielt, ein bestehendes Vertrags- oder Arbeitsverhältnis zu beenden oder nicht fortzuführen, unabhängig davon, ob die Kontaktaufnahme direkt oder über Dritte erfolgt. Eine allgemeine, nicht gezielt auf die genannten Personen gerichtete Stellenanzeige stellt keine Abwerbung im Sinne dieser Regelung dar.
Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen das vorstehende Abwerbeverbot verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe. Die Höhe der Vertragsstrafe wird vom Auftragnehmer nach billigem Ermessen festgesetzt und kann im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt hiervon unberührt, wobei eine geleistete Vertragsstrafe auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet wird.
18. Beginn der Zusammenarbeit
Es werden vier Zeitpunkte unterschieden, die begrifflich nicht gleichzusetzen sind:
a) Vertragsschluss: Der Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber das Angebot verbindlich annimmt (z. B. per schriftlicher Bestätigung, auch per E-Mail).
b) Onboarding-Termin: Der erste gemeinsame Termin zur Umsetzung der Onboarding-Phase. Dieser muss spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss stattfinden. Wird innerhalb dieses Zeitraums kein Termin durchgeführt, beginnt die Onboarding-Phase automatisch mit Ablauf dieser zwei Wochen, unabhängig vom tatsächlichen Termin.
c) Ende der Onboarding-Phase: Die Onboarding-Phase endet regulär vier Wochen nach ihrem Beginn (siehe b). Der Auftragnehmer kann die Onboarding-Phase nach eigenem Ermessen verlängern, insbesondere wenn Verzögerungen im eigenen Verantwortungsbereich liegen; eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Maßgeblicher Nachweis für das tatsächliche Ende der Onboarding-Phase ist die Stellung der ersten laufenden Monatsrechnung für die Hauptlaufzeit durch den Auftragnehmer. Eine frühere Beendigung ist möglich, auch das wird durch die Stellung der ersten laufenden Monatsrechnung für die Hauptlaufzeit wirksam.
d) Beginn der Hauptlaufzeit: Die im Angebot genannte Hauptlaufzeit (z. B. „6 Monate“) beginnt mit dem Ende der Onboarding-Phase (siehe c). Für die Berechnung von Kündigungsfristen und Verlängerungszeitpunkten ist ausschließlich dieser Zeitpunkt maßgeblich.
Die vertraglichen Zahlungs- und Leistungspflichten bleiben von der terminlichen Durchführung des Onboarding-Termins unberührt.
19. Laufzeit und Kündigung
Die konkrete Vertragslaufzeit, etwaige automatische Verlängerungen und die dafür geltenden Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
Während der im Angebot vereinbarten (Erst- oder Verlängerungs-) Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung durch beide Parteien ausgeschlossen. Die gesetzlichen gesonderten Kündigungsregelungen für Dienstverhältnisse (insbesondere § 621 BGB) werden für die Dauer der jeweils vereinbarten Laufzeit ausdrücklich abbedungen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bleibt hiervon unberührt.
Die Kündigung bedarf der Textform (§ 126b BGB).
Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Rechnungen oder eines nicht unerheblichen Teils davon in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen und sämtliche Leistungen unverzüglich einzustellen.
Im Falle einer außerordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist der Auftraggeber zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dem Auftragnehmer durch die vorzeitige Beendigung entsteht. Der Schadensersatz umfasst die Vergütung, die bis zu dem Zeitpunkt angefallen wäre, zu dem der Vertrag erstmals ordentlich hätte gekündigt werden können. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
20. Änderung der AGB
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als angenommen; der Auftragnehmer weist in der Änderungsmitteilung gesondert auf diese Rechtsfolge sowie das Widerspruchsrecht hin.
Widerspricht der Auftraggeber einer Änderung form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Der Auftragnehmer behält sich in diesem Fall vor, das Vertragsverhältnis zu kündigen.
21. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
22. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
23. Streitschlichtung und Verbraucherstreitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar ist.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.